Cornelia Kerth referierte in Mölln
23. April 2011
Unter der Frage : „Wozu ein NPD Verbot?“
fand in der Internationalen Begegnungsstätte in Mölln am 24.3. ein Informations- und Diskussionsabend statt.
Eingeladen hatten dazu die “ Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der AntifaschistInnen e.V. Lübeck/Herzogtum Lauenburg,(VVN-BdA), Verein Miteinander Leben, Antifa, Die Linke, linksjugend solid sowie das Lübecker Bündnis „Wir können sie stoppen“.
Die Haupt-Referentin Cornelia Kerth vom Bundesvorsitzende der VVN-BdA begründete zu Beginn ihres Vortrages, dass das Thema eines Parteien-Verbotes in einer Demokratie immer eine kontroverse Diskussion sei. Sie wolle aber in ihrem Referat die Argumente für ein Verbot der NPD liefern, entsprechend dem Grundsatz, dass es sich beim Faschismus nicht um irgendeine beliebige, tolerierbare Meinung handelt, sondern um ein Verbrechen.
Nach einem historischen Ausblick über faschistische Regime und speziell den deutschen National- sozialismus erläuterte die Referentin die Kernelemente des Faschismus. Die NPD-Verbotsforderung des VVN beruft sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und hier auf die Artikel 3 des Grundgesetz – die Gleichheit der Menschen – und den Artikel 139, der auf die 1945 nach dem Sieg über den deutschen Faschismus von den Alliierten erlassenen Rechtsvorschriften zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ verweist. Dagegen verstößt die NPD in ihrer Kern-Ideologie, so die Referentin.
Im Anschluss erläuterte die Referentin, inwiefern die herrschenden gesellschaft- lichen Verhältnisse die Existenz der NPD durch deren staatliche Finanzierung ( z.B Wahlkampfkostenerstattung) weiter begünstigten. Abschließend fand eine rege Diskussion um das Für und Wider des NPD-Verbots statt. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass die Politik und die Strukturen der NPD eine nicht hinnehmbare Gefahr für das Leben vieler Menschen in Deutschland bedeuten und die Strategie der bisherigen Regierungs- parteien, sogenannte V-Leute vom Verfassungsschutz in den NPD-Parteistrukturen zu belassen, trotz des Hinweises des Bundesverfassungsgerichts hierzu, der eigentliche politische Skandal sei. Hiermit dürfe sich eine demokratische und kritische Öffentlichkeit nicht abfinden.
Abschließend nutzte Bernd Meinberg vom Lübecker Bündniss „Wir können sie Stoppen“ die Gelegenheit, um auf den Nazi-Aufmarsch in Lübeck und auf die vielfältigen Protestaktionen zu seiner Verhinderung hinzuweisen.